AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB des Hotel zur Sonne Pappenheim
Lieber Gast,
wir werden uns alle Mühe geben. Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsbedingungen Bestandteil aller Verträge sind und Sie diese mit Ihrer Unterschrift anerkennen.
1.) Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestellung von Zimmern und/oder Bewirtung vom Hotel
gegenüber dem Besteller zugesagt und schriftlich bestätigt ist.
2.) An- und Abreise
Ohne anderslautende Vereinbarung stellt das Hotel bestellte Zimmerkapazitäten am Anreisetag erst ab 15:00 Uhr zur Verfügung, eine
Rückgabe der Zimmerkapazitäten hat am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen. Im Falle verspäteter Abreise bis 18:00 Uhr ist das
Hotel berechtigt, bis zu 50% des Preises zu berechnen, danach bis zu 100% des Preises. Reservierte Zimdmer müssen am Anreisetag bis 18:00
Uhr bezogen sein, oder das Hotel ist schriftlich über eine Spätanreise zu informieren, andernfalls kann das Hotel über die bestellten Zimmer
frei verfügen. Der Besteller von Veranstaltungen übermittelt bis spätestens l Woche vor Anreise dem Hotel eine Namensliste der Gäste.
3.) Definitive Teilnehmerzahl F&B-Leistungen.
Der Besteller teilt dem Hotel 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die definitive Teilnehmerzahl mit.
Diese genannte Teilnehmerzahl ist Rechnungsgrundlage.
4.) a. Stornofristen Hotelzimmer für lokale Firmenkunden:
Bis 16:00 Uhr am Anreisetag können bis max. 3 Zimmer kostenfrei storniert werden. Stornierungen nach 16:00 Uhr und über 3 Zimmer am
Anreisetag, werden mit 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt, sofern die Zimmer nicht weitervermietet werden können Bei
einer Buchung ab 10 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 3 Tage. Bei einer Buchung ab 25 Hotelzimmern verlängern
sich die genannten Stornofristen um 7 Tage. Zu Messen werden jeweils aktuelle Stornofristen in die einzelne Reservierungs-Bestätigung
aufgenommen.
4.) b. Stornofristen Hotelzimmer und Pauschalen für Veranstaltungskunden:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Besteller die gebuchten Leistungen kostenfrei stornieren. Stornierungen bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn werden mit 50 % der gebuchten Leistungen berechnet. Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit
70 % der gebuchten Leistungen berechnet. Stornierungen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 90 % der gebuchten Leistungen
berechnet. Später eingehende Stornierungen werden mit 100 % der gebuchten Leistungen berechnet. Bei einer Buchung ab 20 Hotelzimmern
verlängern sich die genannten Stornofristen um 7 Tage. Bei einer Buchung ab 40 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen
um 14 Tage.
5.) No -Show / Rücktrittskosten
Im Falle der Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ist der Besteller zur Zahlung der bestellten
Leistungen verpflichtet und zwar in Höhe von:
100% für Buchungen der Zimmer
85% für Buchungen der Halbpension
70% für Buchungen der Vollpension
Sind dem Hotel darüber hinaus Kosten entstanden, z.B. durch Beauftragung von Subunternehmen, sind
diese gegen Beleg in vollem Umfang zu erstatten.
6.) Zahlungen
Alle vom Hotel gestellten Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Das
Hotel ist berechtigt zur Abwicklung der Leistungen eine Vorrauszahlung zu vereinbaren. Bei nicht
fristgerechtem Eingang dieser Vorauszahlung kann das Hotel vom abgeschlossenen Vertrag Abstand
nehmen.
7.) Haftung des Bestellers gegenüber dem Hotel
Der Besteller haftet dem Hotel gegenüber für alle durch ihn oder seine Gäste mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden oder
Forderungen gesamtschuldnerisch. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB, es sei denn, wenn das
Zimmer oder das Behältnis, aus dem Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Wertgegenstände bedürfen zur Haftung in jedem
Falle einer Hinterlegung gegen Quittung an der Rezeption.
8.) Haftungsausschluss des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Programmteile im Bereich von Rahmenprogrammen und Transfers, welche beim Hotel durch
den Besteller gebucht wurden, etwaige Subunternehmen zu beauftragen. Dabei handelt das Hotel stets im Namen und Auftrag des Bestellers,
im Sinne eines Vermittlers und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen des jeweiligen Sub-Unternehmers nicht haftbar. Sollten
sich hieraus etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen einen Subunternehmer ergeben, sind diese vom Besteller beim
Subunternehmer direkt anzumelden. Die Rechnungslegung des Hotels an den Besteller und dessen Verpflichtung zur Zahlung bleiben hiervon
unberührt.
9.) Sonstiges
Das Hotel behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder
Arbeitskampfmaßnahmen eine Erfüllung unmöglich machen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Änderungen in der Zimmervergabe, der Technik, der zugesagten Räume oder Rahmenprogramme sind zulässig, soweit dadurch keine
wesentlichen Interessen des Bestellers betroffen sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die Bestimmungen nicht.
